Pressemitteilung

In jüngster Zeit wirbt in Karlsruhe eine Initiative vehement für ein sog. Sexkaufverbot und tritt sowohl an Politik als auch Vereine heran. Zudem kritisiert die Initiative das vom Diakonischen Werk Karlsruhe getragene Projekt Luis.e, welches Prostituierten ein niederschwelliges Beratungsangebot und Wege für einen Ausstieg aus der Prostitution aufzeigt.

Die von der Initiative und einigen politischen Strömungen geforderte Einführung des sog. nordischen Modells ist problematisch. Bei diesem Modell soll nicht die Prostitution, sondern der sog. „Sexkauf“, also die Nachfrage von Freiern bestraft werden. In Schweden, wo das Verbot von „Sexkauf“ bereits 1999 eingeführt wurde, hat dies nicht zu dem erhofften Rückgang von Prostitution geführt, sondern lediglich das Problem verlagert.

Zwar sind nach Angaben schwedischer Streetworker und Forscher die Fälle von Straßenprostitution zurückgegangen. Allerdings haben sich Anzeigen auf Eskortseiten im Netz vervielfacht. Lagen sie 2006 noch bei 300 Fällen im Jahr, waren es 2014 bereits jährlich 7000 Fälle mit steigender Tendenz.

„Ein Sexkauf-Verbot würde Prostituierte nur in die Illegalität treiben, wo sie schutzlos und für Angebote und Hilfen nicht mehr erreichbar wären. Wenn Prostitution ins Verborgene verlagert wird, ist es ungleich schwieriger, Hinweisen auf Prostitution nachzugehen. Auch ist zu befürchten, dass Prostituierte aus Angst vor Entdeckung nicht mehr zur Gesundheitskontrolle gehen. Die Befürworter eines Sex-Kauf-Verbots Gesetz gehen von einem Stereotyp aus. Danach seien Prosituierte aus ihrer Sicht stets junge Opfer, die Übergriffen ausgesetzt seien und Freier seien stets kriminelle Gewalttäter. Die Lebenswirklichkeit sieht allerdings nicht nur schwarz-weiß aus, sondern jeder Fall hat seine eigenen Facetten. Prostituierten muss geholfen werden, ohne Stigmatisierung“ erklärt die Vorsitzende der Karlsruher Frauen Union, Dr. Rahsan Dogan.

„Mit dem Prostituiertenschutzgesetz hat der Deutsche Bundestag 2016 wichtige Maßnahmen beschlossen, die geeignet und erforderlich sind, um kriminelle Strukturen, wie Zwangsprostitution und Menschenhandel besser zu bekämpfen. So benötigen Betreiber von Prostitutionsbetrieben eine staatliche Genehmigung, für deren Erhalt sie sich zuvor einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen müssen. Damit soll verhindert werden, dass beispielsweise ein vorbestrafter Menschenhändler ein Bordell führt. Bordellbetreiber, die gegen gesetzliche Auflagen verstoßen, müssen mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. Freier, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen oder gegen die Kondompflicht verstoßen, werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft. Damit setzen wir klare Zeichen gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel!“ bekräftigt der Karlsruher Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther.

Stadträtin Bettina Meier-Augenstein stellt fest: „Der richtige Weg, um Frauen einen Ausstieg aus der Prostitution zu ermöglichen, sind mehr Prävention und Sozialarbeit. Die von uns unterstützte Beratungsstelle Luis.e des Diakonischen Werks leistet in Karlsruhe wertvolle Arbeit. Sozialarbeiterinnen bieten Straßenprosituierten regelmäßig ein vertrauensvolles Beratungs- und Unterstützungsangebot, was von betroffenen Frauen auch angenommen wird. Das Ziel ist es, den Frauen echte Perspektiven und Lösungswege aus der Prostitution aufzuzeigen, etwa durch Projekte, die einen Berufseinstieg bzw. eine Ausbildung ermöglichen.“

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