Pressemitteilung

„Im Juli 2016 wurde in Deutschland im Rahmen der Reform des Sexualstrafrechts der Grundsatz: "Nein heißt Nein" gesetzlich ver-ankert. Dass nunmehr nicht nur gewalttätige Täter, sondern auch diejenigen bestraft werden, die sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers oder an hilflosen Menschen vor-nehmen, war für uns ein Meilenstein mit Blick auf mehr Opfer-schutz, so stellv. Kreisvorsitzende Birgit Schrandt.

Kreisvorsitzende Dr. Rahsan Dogan führt aus: „Leider gilt dieser Grundsatz in 14 EU-Staaten nicht. Selbst im benachbarten Frank-reich, den Niederlanden oder Österreich müssen Opfer nach wie vor den Nachweis erbringen, dass sie unter Anwendung von Ge-walt vergewaltigt wurden. Dies ist oftmals für Opfer kaum möglich. Nun will die EU endlich die Rechte von Vergewaltigungsopfern stär-ken, indem der Grundsatz „Nein heißt nein!“ europaweit einheitlich gelten soll. Wir begrüßen diesen Reformvorstoß der EU ausdrück-lich und hoffen, dass der Schutz von Frauen und Mädchen vor se-xuellen Übergriffen nicht länger von ihrem Wohnort abhängig bleibt, wie bisher.“

Dass sich nun ausgerechnet Bundesjustizminister Marco Busch-mann (FDP) gegen eine europaweite Verschärfung des Sexualstraf-rechts wendet, ist unverständlich. Es macht uns schlichtweg fas-sungslos, wie der deutsche Justizminister hier agiert. Wir fordern ihn auf, seine Blockadehaltung aufzugeben und den Weg für mehr Opferschutz freizumachen!“ fordert Stadträtin Bettina Meier-Augenstein.

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