Pressemitteilung

Nach wochenlanger coronabedingter Schließung darf die Gastronomie in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai schrittweise und unter Auflagen den Betrieb wieder aufnehmen.

"Wir begrüßen diese Entscheidung der Landesregierung ausdrücklich. Es ist wichtig, dass die Wiederöffnungen der Restaurants mit gewissen Auflagen verbunden bleiben, um Risiken einer Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus zu vermeiden. Wir sehen aber auch, dass die Gastronomie in den letzten zwei Monaten erhebliche Umsätze eingebüßt hat und aufgrund der Beschränkungen noch Einbußen hinnehmen muss. Gastronomiebetriebe sind dringend auf weitere finanzielle Unterstützung seitens der Landesregierung und Kommunen angewiesen. In Karlsruhe könnte ein temporärer Erlass von Sondernutzungsgebühren für die Außenbestuhlung, wie dies in anderen Städten bereits beschlossen wurde, die Gastronomie in dieser schwierigen Zeit entlasten", erklärt die Kreisvorsitzende der Karlsruher Frauen Union, Dr. Rahsan Dogan.

Stadträtin Bettina Meier-Augenstein weist darauf hin, dass gerade in der Gastronomie viele Betriebe familiengeführt sind. "Oft arbeiten ganze Familien im und für das Restaurant. Die Existenz des jeweiligen Betriebs ist untrennbar mit der wirtschaftlichen Lebensgrundlage der jeweiligen Familien verbunden. Frauen sind hier besonders betroffen, da sie gerade in der Gastronomie einen erheblichen Teil der Beschäftigten stellen", so Meier-Augenstein.

"Viele Familien begehen Feierlichkeiten, wie Hochzeiten, Taufen und andere Feste vorzugsweise und gerne mit einem Restaurantbesuch. Gerade Müttern bietet der Restaurantbesuch mit der Familie eine Möglichkeit, gemeinsame Zeit ohne Hektik zu verbringen. Restaurantbesuche mit Familie und Freunden sind Teil unserer Kultur und wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens. Wir hoffen daher, dass viele Gastronomiebetriebe die Folgen der coronabedingten Schließungen wirtschaftlich überstehen und uns erhalten bleiben", so Vorstandsmitglied Christel Amann.

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